Die drei, in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen (9.- 12. SSW, 19.- 22. SSW, 29.- 32. SSW) werden durch Ihren behandelnden Frauenarzt durchgeführt. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, wird Sie ihr Frauenarzt zu weiterführenden Untersuchungen (z. B. Feindiagnostik, Doppler) überweisen, insofern er die Befunde nicht selbst abklären kann