Die drei, in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen (9.- 12. SSW, 19.- 22. SSW, 29.- 32. SSW) werden durch Ihren behandelnden Frauenarzt durchgeführt. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, wird Sie ihr Frauenarzt zu weiterführenden Untersuchungen (z. B. Feindiagnostik, Doppler) überweisen, insofern er die Befunde nicht selbst abklären kann

Schwangerschaftsvorsorge in der PRÄNATALPRAXIS LEIPZIG Dr. med. Simone Glasow