Das Zweit-Trimester-Screening/ die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung/ das sogenannte 2b-Screening wird zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bei dieser erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung handelt es sich um eine Ultraschalluntersuchung, die vom Frauenarzt, der die Schwangerschaft betreut, durchgeführt wird. Diese etwas größere Untersuchung hat das Ziel, bestimmte Organe des ungeborenen Kindes hinsichtlich ihrer korrekten Ausbildung und einer zeitgemäßen Entwicklung zu untersuchen.
In den Mutterschaftsrichtlinien wird beschrieben, welche Organe dabei zu beurteilen sind. Beispielsweise werden Kleinhirn und Seitenventrikel des Gehirns, Magen, Harnblase, die vordere Bauchwand und die Haut am Rücken des Ungeborenen sowie orientierend das Herz untersucht.
Beim 2b-Screening können somit mittels Ultraschalls Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen der oben genannten Organe des Fetus festgestellt werden. Werden Auffälligkeiten entdeckt oder lassen sich Dinge nicht richtig beurteilen, wird Sie Ihr Frauenarzt zu einer weiterführenden differentialdiagnostischen sonografischen Untersuchung des Feten, der sogenannten Feindiagnostik überweisen.
Grundsätzlich ist die „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“/ 2b-Screening nicht mit der weiterführenden, differentialdiagnostischen Ultraschalluntersuchung (sogenannte Feindiagnostik) durch einen speziell ausgebildeten Untersucher identisch und kann diese aus fachlicher Sicht auch nicht ersetzen.
Wenn bei Ihnen keine Risikofaktoren vorliegen, Sie jedoch ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben, können Sie die weiterführende, differentialdiagnostische Ultraschalluntersuchung (sogenannte Feindiagnostik) jederzeit als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.